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Zahlreiche Holz verarbeitende Betriebe, wie das Holzwerk Schilling, setzen in Energiefragen auf die ganzheitliche Expertise der eta Energieberatung © Holzwerk Schilling

Eta Energieberatung

Ganzheitliche Beratung

Ein Artikel von Günther Jauk | 10.06.2020 - 14:14
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Christian Rose, eta Energieberatung © eta Energieberatung

„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“, wusste schon Aristoteles vor über 2000 Jahren. Nach diesem Grundsatz arbeitet auch die eta Energieberatung, Pfaffenhofen an der Ilm/DE. „Ingenieure und Kaufleute sind Profis auf ihrem jeweiligen Gebiet, in der Regel aber nicht auf juristische Fragestellungen fokussiert. Nur wenn man neben der richtigen Technologie auch optimale rechtliche Rahmenbedingungen schafft, kann man auch das wirtschaftliche Maximum aus seinem Energiesystem herausholen – und genau diese enge Zusammenarbeit von Profis unterschiedlicher Disziplinen zeichnet die eta besonders aus“, betont Christian Rose. Der Diplomingenieur ist seit über 20 Jahren in der Energiebranche tätig und wird künftig der Geschäftsführung der eta Energieberatung angehören.

Ingenieure und Kaufleute sind Profis auf ihrem Gebiet, in der Regel aber nicht auf juristische Fragestellungen fokussiert.


Christian Rose, eta Energieberatung
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Stefan Heinl, eta Energieberatung © eta Energieberatung

Nur wenige Monate davor verstärkte Stefan Heinl als Syndikus-Rechtsanwalt die Rechtsabteilung des Unternehmens. Der seit 1996 niedergelassene Jurist begleitet die eta bereits seit der Unternehmensgründung vor über 20 Jahren und hatte in seiner Laufbahn neben anderen, oft technischen Fragestellungen immer wieder mit regenerativen Energien zu tun. Auch er betont im Gespräch mit dem Holzkurier die zentrale Bedeutung rechtlicher Aspekte bei Energieprojekten: „Oftmals ist bei Industriebetrieben, so auch bei Holz verarbeitenden Unternehmen, eine historisch gewachsene Struktur von Stromerzeugungsanlagen gegeben. Dieser Konstellation liegt zumeist kein einheitliches Konzept mehr zugrunde, das der heutigen Rechtslage angepasst ist. Nur durch ein solches Konzept kann aber ein wirtschaftlich optimaler Anlagenbetrieb erreicht werden, der gegebenenfalls vorhandene Förderungen nach dem EEG und KWKG nutzt, aber im Gegensatz dazu auch mögliche Um- lageprivilegien für selbst erzeugten Strom betrachtet.“ Als Beispiel nennt er ein Pelletswerk, bei dem es in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein kann, den in einem BHKW selbst erzeugten Strom nicht in das Netz einzuspeisen, sondern damit den Eigenbedarf in anderen stromerzeugenden Anlagen, wie einem Biomasse-Heizkessel mit nachgeschaltetem ORC-Modul, zu decken. Das kann zum Entfallen der EEG-Umlage und der Stromsteuer für diese Strommenge führen.

20 Jahre EEG – was kommt danach?

Nach 20 Jahren läuft für viele Produzenten von erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren die Einspeisung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) aus. Hier empfiehlt eta, unbedingt frühzeitig Alternativen für einen wirtschaftlich sinnvollen Weiterbetrieb zu entwickeln beziehungsweise entwickeln zu lassen. „Oft sind Unternehmer aber zu sehr im Tagesgeschäft verhaftet, um sich damit intensiv auseinanderzusetzen – zudem braucht es dafür unbedingt eine möglichst umfangreiche Betrachtung“, weiß Rose und Heinl ergänzt, dass es neben dem Ausschreibungsverfahren, mit dem man sich für weitere zehn Jahre einen festen Vergütungssatz sichern kann, auch noch die Möglichkeiten einer wirtschaftlich sinnvollen Eigenversorgung oder der Direktlieferungen an Stromkunden gebe. Die eta könne hier sowohl bei der Entscheidungsfindung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, bei Abschluss eines Power Purchase Agreements (PPA) als auch im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens unterstützend tätig werden. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und des breiten Kundenstamms konnte man in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Energieproduzenten und -abnehmer zusammenbringen.

Eine schlummernde Gefahr

Als derzeit besonders „heißes Eisen“ bezeichnet Heinl das Problem der Drittmengenabgrenzung, dessen sich viele gar nicht bewusst sind: Hier könne man bereits durch einen nicht abgegrenzten Stromverbrauch eines gewerblichen Kaffeeautomaten die Umlagereduzierung aus der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen oder im Fall der Eigenversorgung andere Umlageprivilegien verlieren. Um dies zu vermeiden, müsse man jeglichen Drittverbrauch vom Selbstverbrauch abgrenzen, da dieser anderenfalls als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Umlageprivilegs nicht beweissicher festgestellt ist und das Privileg demnach nicht beansprucht werden kann.

Die Drittmengenabgrenzung ist ein heißes Eisen – viele sind sich dieser Problematik noch gar nicht bewusst.


Stefan Heinl, eta Energieberatung

„Hierzu ist zumeist im Rahmen einer juristischen Prüfung festzustellen, ob Drittverbräuche überhaupt vorliegen und diese messtechnisch abzugrenzen sind. In weiterer Folge ist ein technisch geeignetes Messkonzept zur mess- und eichrechtskonformen Erfassung und Abgrenzung dieser Stromverbräuche zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei sollten Juristen und Ingenieure – wie es bei der eta Energieberatung der Fall ist – Hand in Hand an der besten Lösung arbeiten“, betont Heinl im Holzkurier-Gespräch.

Biomasse als wichtiger Baustein

Mittel- bis langfristig sieht Rose Energie aus Biomasse als wichtigen Baustein für die Dekarbonisierung: „Viele Industrieunternehmen wollen ihren Endenergieverbrauch künftig CO2-neutral gestalten und da spielt Biomasse neben PV und Windkraft sicherlich eine zentrale Rolle. Egal, für welche Lösung man sich letztlich entscheidet, gilt es, immer tunlichst alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und die beste auszuwählen.“

Und Rechtsanwalt Heinl ergänzt: „Auch hierfür bindet die eta Energieberatung ihren Kunden einen Strauß aus rechtlichen und technischen Beurteilungen, der letztlich zu einem wirtschaftlich optimalen Ergebnis führt.“

https://eta-energieberatung.de