Normänderungen erläutert

Ein Artikel von Peter Schober, HFA | 08.09.2017 - 08:25
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„Holz ist in Österreich uneingeschränkt als Sohlbankprofil und Stockaufdoppelung nutzbar.“ Peter Schober, HFA © Robert Kittel

 HFA-Experte Peter Schober klärt dazu auf: „Die Önorm B 3802-Teile 1-4 „Holzschutz im Bauwesen“ gelten entsprechend ihres Anwendungsbereiches nur für statisch tragende und/oder aussteifende Bauteile“, betont er. „Da ein Fenster nicht zur Tragstruktur eines Gebäudes zählt, kommt diese Norm ebenfalls nicht zum Tragen.“ Gemäß Önorm B 3803 „Holzschutz im Hochbau – Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz – Mindestanforderungen und Prüfungen“ wird im Punkt „Vorbeugender chemischer Holzschutz“ eine vorbeugende Wirksamkeit des Grundbeschichtungsstoffes gegen holzverfärbende Pilze (B) gefordert. „Alternativ können Kernhölzer der natürlichen Dauerhaftigkeit 1 und 2, wie Eichenkernholz, verwendet werden“, informiert der Fachmann. Bei Kiefernsplintholz wird ein Grundbeschichtungsstoff mit vorbeugender Wirksamkeit gegen holzzerstörende Pilze (P) empfohlen. Auch bei Anwendung unter Außenniveau, wie bei Balkontüren, ist Holz grundsätzlich zulässig, allerdings nur in Verbindung mit einer Bauwerks- oder Flachdachabdichtung gemäß Önorm B 3691 beziehungsweise Önorm B 3692. In der Einbausituation unter Außenniveau empfiehlt die HFA allerdings eine Imprägnierung mit einem Holzschutzmittel mit vorbeugender Wirksamkeit gegen holzzerstörende Pilze (P). „In Österreich gibt es somit normativ keine Einschränkungen, Holz als Sohlbankprofil oder Stockaufdoppelung einzusetzen“, fasst Schober zusammen.

Alternativen aus anderen geeigneten Werkstoffen sind ebenfalls zulässig, insbesondere unter Erdniveau. Bei Verwendung von Alternativmaterialien sollten jedenfalls die Wärmeleitfähigkeit, Druckfestigkeit, Biegesteifigkeit, Schraubenauszugsfestigkeit und deren Verarbeitbarkeit berücksichtigt werden, um etwa der Bildung von Kondensat vorzubeugen oder die sichere Befestigung von Winkeln zu gewährleisten.

Fenstereinbaunorm neu erschienen

Vor etwa fünf Jahren befand das Komitee 011 „Hochbau – Allgemeines“ des Austrian Standard Institute (ASI), des österreichischen Normungsinstituts, die bis dahin gültige Önorm B 5320 für nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend. Die Arbeitsgruppe 011.03 „Wandanschluss von Fenstern und Außentüren“ wurde entsprechend damit beauftragt, eine neue Norm zu erarbeiten. Diese Neukonzeption erschien erstmals am 15. März 2015. In der aktuellen Ausgabe vom 15. August diesen Jahres erfolgte nun mit der Önorm B 5320 und Önorm B 5321 eine Trennung in Planung und Ausführung sowie Prüfung.

Die neue Ausgabe der Önorm B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ vom 15. August 2017 wurde insofern überarbeitet, als dass die Prüfungen des Fenster- bzw. Bauanschlusses in die neue Önorm B 5321 übernommen wurde und bezüglich Prüfung auf diese verwiesen wird. Darüber hinaus wurden Präzisierungen in die Önorm B 5320, welche bereits in der Fachinformation 20 des ASI veröffentlicht waren, in die neue Fassung mitaufgenommen, klärt der HFA-Fensterexperte auf.

„Die neue Önorm B 5321 vom 15. August 2017 wurde technisch überarbeitet und ergänzt. In der neuen Fassung „Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Prüfverfahren“ wurde der Anwendungsbereich angepasst, die Laborprüfungen für den Fenster- und Bauanschluss wurden ergänzt, die Vor-
Ort-Prüfung wurde präzisiert und das Anforderungsprofil für den Fenster- beziehungsweise Bauanschluss für Labor- und Vor-Ort-Prüfung festgelegt.