EUROPA

Strengere Formaldehyd-Emissionsgrenzwerte

Ein Artikel von Birgit Fingerlos (für holzkurier.com bearbeitet) | 02.08.2023 - 08:27

Die neuen Vorschriften legen einen Grenzwert von 0,062 mg/m³ Formaldehyd in der Innenraumluft für die größten Verursacher fest. Das gilt beispielsweise für Gegenstände und Möbel auf Holzbasis und die Innenausstattung von Straßenfahrzeugen. Für alle anderen Artikel, wie Textilien, Leder, Kunststoffe, Baumaterialien oder elektronische Produkte, gilt ein Grenzwert von 0,08 mg/m³.

Die Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd verwendet wird, haben 36 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Fahrzeuge wird eine Frist von 48 Monaten gelten.