Mit Wirkung zum 31. Dezember 2008 wurde die EWG-Richtlinie (68/89) zur innereuropäischen Angleichung der Rechtsvorschriften für die Rundholzsortierung aufgehoben. Damit wurde dem nationalen Forst-HKL Gesetz mit der Anlage zu §1 Verordnung über die gesetzlichen Handelsklassen für Rohholz (HKS) die formale Grundlage entzogen. Eigentlich sollte die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) bereits Anfang des Jahres fertig abgestimmt sein, was aber bis jetzt nicht passiert ist.
Zum derzeitigen Stand in der deutschen Rohholzvermessung äußerten sich der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD) wie folgt:
Holzkurier: Wann kommt die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR)?
Antwort: Der genaue Startzeitpunkt ist noch nicht fixiert. Es wird intensiv an der RVR gearbeitet.
Holzkurier: Nach welcher Grundlage soll die Sortierung in der Übergangszeit erfolgen, wie steht es mit der Rechtssicherheit?
Antwort: Es gibt Regelungen, die nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlagen auf privatrechtlicher Basis funktionieren. Hierbei dienen die HKS-Regelungen als Orientierung.
Holzkurier: Besteht eine Möglichkeit, dass das Harvestermaß eichfähig wird?
Antwort: Das ist zurzeit nicht erkennbar. Das Eichgesetz schließt dieses im Augenblick aus. Die Anwendung darf nur als Kontroll- und Schätzmaß erfolgen.
Holzkurier: Wann wird der Arbeitskreis zur Rahmenvereinbarung zur Werksvermessung (RVWV) wieder tagen?
Antwort: Zurzeit läuft die Abstimmung für einen neuen Sitzungstermin.
In der Praxis wird in der Waldvermessung weiter nach HKS sortiert. Die Werksvermessung steht mit der Rahmenvereinbarung für Werksvermessung (RVWV) auf soliden rechtlichen Füßen und erfreut sich stetig steigender Nachfrage, meinte DI Andreas Wilwerding, Geschäftsführer einer Prüfinstitution und Sachverständiger für Werksvermessung und Rundholzvermessung. Auch in Frankreich und Belgien sind bereits mehrere Messanlagen zertifiziert. Der viel diskutierten rotierenden Kluppe wurde, nach einer Entscheidung der physikalisch technischen Bundesanstalt, ein Riegel vorgeschoben, der nur vom Arbeitskreis zur RVWV entfernt werden könnte.
Zum derzeitigen Stand in der deutschen Rohholzvermessung äußerten sich der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD) wie folgt:
Holzkurier: Wann kommt die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR)?
Antwort: Der genaue Startzeitpunkt ist noch nicht fixiert. Es wird intensiv an der RVR gearbeitet.
Holzkurier: Nach welcher Grundlage soll die Sortierung in der Übergangszeit erfolgen, wie steht es mit der Rechtssicherheit?
Antwort: Es gibt Regelungen, die nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlagen auf privatrechtlicher Basis funktionieren. Hierbei dienen die HKS-Regelungen als Orientierung.
Holzkurier: Besteht eine Möglichkeit, dass das Harvestermaß eichfähig wird?
Antwort: Das ist zurzeit nicht erkennbar. Das Eichgesetz schließt dieses im Augenblick aus. Die Anwendung darf nur als Kontroll- und Schätzmaß erfolgen.
Holzkurier: Wann wird der Arbeitskreis zur Rahmenvereinbarung zur Werksvermessung (RVWV) wieder tagen?
Antwort: Zurzeit läuft die Abstimmung für einen neuen Sitzungstermin.
In der Praxis wird in der Waldvermessung weiter nach HKS sortiert. Die Werksvermessung steht mit der Rahmenvereinbarung für Werksvermessung (RVWV) auf soliden rechtlichen Füßen und erfreut sich stetig steigender Nachfrage, meinte DI Andreas Wilwerding, Geschäftsführer einer Prüfinstitution und Sachverständiger für Werksvermessung und Rundholzvermessung. Auch in Frankreich und Belgien sind bereits mehrere Messanlagen zertifiziert. Der viel diskutierten rotierenden Kluppe wurde, nach einer Entscheidung der physikalisch technischen Bundesanstalt, ein Riegel vorgeschoben, der nur vom Arbeitskreis zur RVWV entfernt werden könnte.