Deutschland

Absage für generelle 44 t-Regelung

Ein Artikel von Fabian Pöschel (für holzkurier.com bearbeitet) | 19.11.2018 - 09:50

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, sei der Vorschlag von 13 Verbänden hinsichtlich der generellen Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes (zGG) von Lastern auf 44 t zurückgewiesen worden. Neben der Wirtschaftsvereinigung Stahl waren dies ebenfalls der Verband der Chemischen Industrie oder der Mineralölwirtschaftsverband. Die Arbeitsgemeinschaft der Rohholzverbraucher (AGR) forderte diesbezüglich ebenfalls eine Änderung.

Wie der Holzkurier berichtete, gab der AGR hierzu eine Studie in Auftrag, welche die Vor- und Nachteile einer Erhöhung des zGG für Holztransporte betraf und herausgearbeitet hatte, dass der Holztransport die Verkehrsinfrastruktur auf den von diesen befahrenen Straßen weniger belaste als ein Standard-Lkw. Dies liege zum einen an der Zwillingsbereifung und bei Langholztransportern am Achsenabstand.

Bei einer generellen Erhöhung reduzieren sich die Anzahl der benötigten Lkw-Fuhren und weiterführend der Kraftstoffverbrauch sowie CO2-Ausstoß. Außerdem entschärfe eine generelle Erhöhung den Transportengpass im Gütertransport.

Momentan gelten in Deutschland zwei Regelungen. Beim klassischen Lkw-Transport liegt das zGG bei 40 t. Wird eine kombinierte Lösung, also der zwischenzeitliche Gütertransport mittels Zügen und der Schifffahrt, angewandt, steigt das zGG auf 44 t. 

Die Umweltschutzorganisation BUND zeige sich gemäß der FAZ erleichtert über diese Entscheidung. Dadurch bleibe ein Rückschlag für den kombinierten Verkehr aus.