1186403239.jpg

Erforderliche CE-Kennzeichnung am Produkt © Fachverband der Holzindustrie

CE-Kennzeichnung

Ein Artikel von DI (FH) Martina Nöstler (für Timber-Online.net bearbeitet) | 06.08.2007 - 14:39
1186403239.jpg

Erforderliche CE-Kennzeichnung am Produkt © Fachverband der Holzindustrie

Ab 1. September 2008 wird die CE-Kennzeichnung für festigkeitssortiertes Bauholz für tragende Zwecke verpflichtend. Gekennzeichnet werden müssen Hölzer mit rechteckigem Querschnitt, die für tragende Zwecke dauerhaft in Gebäuden eingebaut werden. Welche Anforderungen auf die Hersteller zukommen, stellt der Fachverband der Holzindustrie Österreichs in einer demnächst veröffentlichten Broschüre übersichtlich dar.
Im beschriebenen Fall geht es ausschließlich um Bauholz, das den Festigkeitsstandard und alle Normen des modernen europäischen Holzbaues bereits heute grundsätzlich erfüllt. Neu ist, dass es auch so zu deklarieren und zu kennzeichnen ist. Diese Regelung gilt für das erstmalige „In-Verkehr-bringen” am Markt.Qualitätssicherung. Eine wesentliche Forderung der Önorm EN 14081-1 ist die Einführung, Dokumentation und Aufrechterhaltung eines Qualitätskontrollsystems (werkseigene Produktionskontrolle - WPK) zur Sicherstellung, dass die auf den Markt gebrachten Produkte mit den angegebenen charakteristischen Eigenschaften (Festigkeit oder Brandverhalten) übereinstimmen.
Die Vorgehensweisen bei der WPK werden im Qualitätskontrollhandbuch dokumentiert. Es ist unabhängig von der Betriebsgröße eine Voraussetzung.
Die Umsetzung der werkseigenen Produktionskontrolle sind Grundlage für die Erstinspektion und die jährlichen Überwachungen durch eine notifizierte Stelle (zum Beispiel Holzforschung Austria; HFA). Die Betriebe müssen in der Praxis gemäß den Angaben im Handbuch arbeiten.
„Die Erfahrung mit Testbetrieben zeigen, dass es mit einem Leitfaden und dem Musterhandbuch möglich ist, sein betriebsspezifisches Qualitätskontrollhandbuch in kurzer Zeit zu erstellen”, berichtet der Verantwortliche für Qualitätssicherung am Holztechnikum Kuchl, Mag. Josef Essl. Es wird empfohlen, den Leitfaden auszudrucken (http://www.holzindustrie.at) und das firmenspezifische Handbuch gemäß dem Leitfaden zu erstellen. Befähigungsnachweis für Festigkeitssortierung. Die Mitarbeiter müssen ausreichend für alle qualitätsrelevanten Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette geschult sein. Die Festigkeitssortierer müssen durch die Teilnahme an einer Schulung nachweislich für die Sortiertätigkeit befähigt sein (Sortierkurs Önorm DIN 4074-1).
1186403273.jpg

CE-Konformitätskennzeichnung © Fachverband der Holzindustrie

Kennzeichnungspflicht. Es ist jedes auf Festigkeit sortierte Stück Bauholz deutlich und mit einer unauslöschlichen Methode mit CE mit den Angaben wie oben dargestellt zu kennzeichnen (Stempel, Aufkleber, Prägung).
Ausnahmen von der Kennzeichnungsverpflichtung gibt es nur dann, wenn der Kunde aus optischen Gründen die Anbringung des CE-Kennzeichens ausdrücklich nicht wünscht (schriftliche Form) und wenn dies mit der notifizierten Stelle abgesprochen wurde.
Weiters ist, zu einer Kennzeichnung am Stück, noch auf den Begleitdokumenten das Kennzeichnungs-Jahr, Nummer des Konformitätszertifikates sowie Angaben zum Brandverhalten und zur natürlichen Dauerhaftigkeit zu machen. Die Informationen des Begleitdokumentes können auch in einen bestehenden Lieferschein eingearbeitet werden. Auf Kundenwunsch ist eine Konformitäts-Erklärung in der Landessprache des Kunden zu übermitteln.
Komm.-Rat DI Hans Michael Offner, Sprecher der Österreichischen Sägeindustrie, erklärt die internationale Kennzeichnungsbestimmung (Önorm EN 14081-1) bereits jetzt für überarbeitungsbedürftig und verlangt etwa nach einer Sonderregelung für Kommissionsware und frisches Schnittholz. „Die Normenverantwortlichen werden die volle Unterstützung bekommen, die Ausnahmebedingungen der Kennzeichnung für Kleinaufträge umzusetzen. Welchen Sinn macht eine stückweise Kennzeichnung für einen Dachstuhlauftrag, der jederzeit klar in der näheren Region durch den lokalen Zimmermeister über die Kennzeichnung auf den Lieferscheinen und den Paketen zuordenbar ist”, unterstreicht Offner.
„Die Fähigkeit des Festigkeitssortierens ist bereits Standard und muss jeder Unternehmer auch nachweisen können. Die einjährige Fremdüberwachung muss für Klein- und Mittelbetriebe finanzierbar bleiben. Der Fachverband hat die vorbereiteten Leistungen durch die HFA und das Holztechnikum Kuchl bereits unterstützt. Weitere Leistungen werden folgen”, so Offner.
„Intensive Schulungs- und Informationsveranstaltungen werden in den Bundesländern durch die Fachgruppen gemeinsam mit dem Fachverband ab Herbst angeboten”, erläutert DI (FH) Rainer Handl vom Fachverband zu den nächsten Schritten. „Jedem Unternehmer muss es möglich sein, die ab 1. September 2008 europaweit vorgeschriebene CE-Zertifizierung zeitgerecht umsetzen zu können.”
„Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass durch das Musterhandbuch und die Mitarbeiter-Schulungen die CE-Zertifizierung für die Klein- und Mittelbetriebe wesentlich erleichtert wird. Die werkseigene Produktionskontrolle hilft zusätzlich, Verbesserungspotenziale zu erkennen und zu nutzen”, erklärt DI Johann Blinzer vom Holztechnikum Kuchl. Vorstandsvorsitzender von MH MassivHolz Austria Franz Kirnbauer betont, dass die MH-Austria-Betriebe bereits heute über 15% ihres Absatzes mit qualitätsgeprüftem Bauholz in Mitteleuropa absetzen. Die ersten Testbetriebe berichten von einem Aufwand, der sich bis zur eigentlichen Kennzeichnung in Grenzen hält.Fremdüberwachung. „Die Holzforschung Austria hat mit Dr. Michael Golser und Dr. Andreas Neumüller erfahrene Experten aufgestellt, um die Anfragen zu bewältigen. Die Anforderungen für eine jährlich vorgeschriebene Fremdüberwachung wird seit Bestehen der Akkreditierung in anderen Bereichen der Holzwerkstoffindustrie erfolgreich über Jahrzehnte gepflegt. Bei Betrieben, bei denen die HFA aufgrund anderer Dienstleistungen vor Ort ist, werden die Synergien selbstverständlich genutzt”, meint HFA-Geschäftsführer Dr. Manfred Brandstätter. Gesetzliche Mindestanforderungen müssen entsprechen, es muss aber auf individuelle Produktionsprozesse Rücksicht genommen werden. Die Holzcert Austria verleiht das Zertifikat in mehreren Sprachen für die Hauptabsatzgebiete, wenn alle Voraussetzungen entsprechen.

Kontakte für CE-Kennzeichnung

• Sortierschulung nach Önorm DIN 4074-1: DI Johann Blinzer, Holztechnikum Kuchl,
Tel.: +43 (0) 6244/5372-102,
@ johann.blinzer@holztechnikum.at
• Werkseigene Produktionskontrolle/Qualitätskontrollhandbuch: Mag. Josef Essl, Holztechnikum Kuchl,
Tel.: +43 (0) 6244/5372-107,
@ josef.essl@holztechnikum.at
• Akkreditiertes Prüf- und Überwachungsinstitut die Holzforschung Austria:
Dr. Andreas Neumüller und Dr. Michael Golser,
@ a.neumueller@holzforschung.at; m.golser@holzforschung.at
Tel.: +43 (0) 1/798 26 23
• ON Österreichisches Normungsinstitut: ON Verkauf & Service,
Tel.: +43 (0) 1/213 00-805; @ sales@on-norm.at
• Allgemeine Verbandsinformation, aktuelle europäische Entwicklungen, Anregungen:
DI (FH) Rainer Handl,
@ office@saege.at,
Tel.: +43 (0) 1/712 26 01-18
Aktuelle Downloads, Informationen unter
www.holzindustrie.at unter News/Presse