Als Ergebnis der Verhandlungen steigen die Kollektivvertragslöhne um 1,95 bis 2 % und die Mindestgehälter um 2 %. Die Ist-Löhne erhöhen sich um 1,95 %, mindestens um 35 €. Weiters steigen die Ist-Gehälter um 1,9 %. In der Holz verarbeitenden Industrie inklusive Faser- und Spanplattensektor gilt die Parallelverschiebung.
Für BUAK-pflichtige Arbeitsverhältnisse steigt der Ist-Lohn um 1,75 %. Die Lohn- und Gehaltserhöhungen gelten ab 1. Mai mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem werden die Angestellten-Nachtgelder für Inlandsreisen auf 15 € erhöht und eine Freizeitanhebung bei Eheschließung für Arbeiter vereinbart.
Für BUAK-pflichtige Arbeitsverhältnisse steigt der Ist-Lohn um 1,75 %. Die Lohn- und Gehaltserhöhungen gelten ab 1. Mai mit einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem werden die Angestellten-Nachtgelder für Inlandsreisen auf 15 € erhöht und eine Freizeitanhebung bei Eheschließung für Arbeiter vereinbart.