WWD

Untersuchung, ob „schwerer Betrug“ vorliegt

Ein Artikel von Gerd Ebner | 25.11.2019 - 17:01

Untersucht werden Vergehen nach den Paragrafen 146 (Betrug) und 47 (schwerer Betrug) Abs 3. Unter Letzterem versteht man in Österreich eine Tat, die einen 300 000 € übersteigenden Schaden herbeigeführt hat. Ist man dessen schuldig, wird man mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt sollen bis Mitte Januar abgeschlossen sein. Der Holzkurier wird weiter berichten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Laut kurier.at summierten sich die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auf 4,5 Mio. €. Hier der damalige Artikel des Holzkurier.