EU-Sanktionen gegen Russland

Russlandsanktionen im Detail

Ein Artikel von Gerd Ebner | 11.04.2022 - 11:16

Der Importstopp startet – ähnlich wie im Fall Belarus – mit 90 Tagen Anlauf. Im Amtsdeutsch: „Die Verbote gemäß gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Juli 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“

Bei diesen Geschäften ist aber große Vorsicht angesagt. Es gelten ja nicht nur die EU-Richtlinien. Einzuhalten sind die aktuellen, teilweise schärferen EUTR-Bestimmungen sowie allfällige Zertifizierungsnotwendigkeiten. Für Letztere könnten noch Audits vor Ort nötig sein – zu denen aber kein Auditor mehr hinreisen kann. 

Das EU-Amtsblatt

Im Amtsblatt definiert die EU eine „Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands gegenüber der Ukraine.

Was ist verboten?

Die Importsanktionen betreffen grundsätzlich die gesamte Warengruppe „44“ (Holz und Holzwaren; Holzkohle).

Für das Exportverbot  gelten die Produkte im ANHANG XXIII. Vom Exportverbot werden dort explizit die Fichte, Tanne und Kiefer ausgeschlossen („ausg. Kiefernholz der „Art Pinus spp.“, Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“).

Es gibt aber noch weitere Einschränkungen. Laut „Artikel 3ea“ ist es 

1) russischen Schiffen verboten, nach dem 16. April 2022 in EU-Häfen anzulegen.

2) Absatz 1 gilt für Schiffe, die nach dem 24. Februar 2022 ihre russische Flagge umgeflaggt oder ihre Registrierung geändert haben.

Weiters soll seit dem 8. April gelten, dass russische Lkw nicht mehr in die EU fahren dürfen. Und: Laut „Artikel 3i“ ist es verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter […] zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

Üblicherweise setzt die russische Regierung eine Reihe von Gegensanktionen. Es könnte daher sein, dass EU-Schiffen ebenfalls Restriktionen auferlegt werden.