In nahezu allen Mandaten stehen immer die gleichen Fragen im Mittelpunkt. Viele wollen wissen, wann der richtige Zeitpunkt, um das Thema Unternehmensnachfolge anzugehen, ist. Grundsätzlich empfehlen wir allen Unternehmern, sich ab dem fünfzigsten Lebensjahr mit der Unternehmensnachfolge zu beschäftigen.
Zukunftsfähigkeit
Zwei sehr oft auftretende Fragestellungen sind auch die folgenden:
- Lassen sich mit dem Unternehmen auch künftig für die Nachfolger auskömmliche Gewinne in einem immer schwieriger werdenden Markt- und Wettbewerbsumfeld erzielen?
- Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Ertragskraft zu erhalten beziehungsweise auszubauen?
Viele Unternehmer wollen wissen, wann der richtige Zeitpunkt für die Unternehmensübergabe ist © Dilok Klaisataporn/Shutterstock
Bei der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind mehrere Punkte herauszuarbeiten beziehungsweise zu beantworten: Wichtig ist zu wissen, ob die strategische Ausrichtung und das Geschäftsmodell des Unternehmens zukunftsfähig sind. Man muss sich im Klaren sein, welche Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken bestehen. Zudem soll die wirtschaftliche Situation des Unternehmens (Gewinn und Verlust (GuV)-, Bilanz- und Liquiditätssituation) eingeschätzt werden. Man benötigt einen Überblick darüber, welche Investitionen notwendig sind, um das Unternehmen entsprechend den künftigen Herausforderungen auszurichten. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, ob das Unternehmen die Abschreibungen der künftigen Investitionen erwirtschaften und den Nachfolgern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine auskömmliche Rendite gewährleisten kann.
Der passende Nachfolger
Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob der potenzielle Nachfolger geeignet ist, um das Unternehmen auch künftig erfolgreich zu führen. Sie wollen wissen, welche Qualifizierungsmaßnahmen und welcher Zeitbedarf notwendig sind. Zudem fragen sie sich, wie die Führungsstruktur des Unternehmens künftig strukturiert werden sollte.
Unternehmensübergeber können sich bei der Suche nach dem passenden Nachfolger helfen lassen © Studio Romantic/Shutterstock
Hier ist im Grunde folgende Frage zu beantworten: Ist ein Nachfolger mit entsprechender Motivation und Qualifikation vorhanden? Trifft dies zu, schließen sich folgende Schritte an: Zuerst müssen die künftigen Aufgaben festgelegt und der Qualifizierungsbedarf mit dem Nachfolger entwickelt werden. Dann kann man einen entsprechenden Ausbildungsplan festlegen.
Schrittweise kann dann die Übernahme von Führungsverantwortung, sowohl nach innen als auch nach außen, erfolgen. Die Kommunikationsstrategie zu Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Banken muss festgelegt werden. Dann soll eine Weiterentwicklung der Führungsebene entsprechend den Vorstellungen und Bedarfen des Nachfolgers passieren. Die Rolle des bestehenden Managements oder des Alteigentümers muss geklärt werden. Der rechtliche Übergang sowie der Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführung sind festzulegen. Eventuell geht es auch um eine Veränderung der Gesellschafts- oder der Gesellschafterstruktur. Der Betriebsübergang ist steuerlich zu klären. Es kann auch die Implementierung eines Kontrollgremiums, wie zum Beispiel eines Beirats, erforderlich sein.
Der Unternehmenswert
Jene, die sich mit der Unternehmensnachfolge beschäftigen, wollen immer wissen, welchen Wert das Unternehmen darstellt und welche Bewertungsansätze es gibt. Die Bestimmung des Unternehmenswerts setzt eine umfangreiche Analyse des Unternehmens voraus. Hierzu ist eine Reihe von Informationen zur Unternehmensbewertung notwendig. Dazu gehören folgende Punkte:
- Beschreibung des Geschäftsmodells (Darstellung der Funktionsweise des Unternehmens, Wertschöpfung, Produkte, Kunden, Lieferanten etc.)
- Beschreibung des Standorts (Grundstück, Gebäude), der maschinellen Ausstattung des Unternehmens (Maschinen und Anlagen) sowie des Warenbestands und all seiner Werte
- Zahlen zum Unternehmen: Dazu benötigt man die Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre (GuV, Bilanz), die aktuellen Zahlen zum laufenden Jahr sowie eine Planung für die kommenden drei Jahre (GuV, Bilanz, Cashflow).
Das zu verwendende Bewertungsverfahren hängt in der Regel auch vom Verwendungszweck ab. Grundsätzlich bildet der Unternehmensbewertungsstandard IDW S1 in Deutschland die Basis. Hier kommt das Ertragswert- oder das Discounted-Cashflow-Verfahren zum Ansatz. Dabei steht normalerweise der zukünftige Unternehmenswert im Mittelpunkt. In der Praxis kommen zur Validierung der Ergebnisse beide Verfahren zum Ansatz. Zusätzlich wird bei hohen Vermögenswerten das Substanzwertverfahren berücksichtigt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren findet bei steuerlichen Bewertungsanlässen Anwendung. Dieses wird bei der Bewertung von Unternehmen oder Anteilen an Unternehmen im Rahmen der Bewertung für erbschaftssteuerliche beziehungsweise schenkungssteuerliche Zwecke oder für steuerrechtliche Fragestellungen beim Verkauf von Anteilen an Gesellschafter/Geschäftsführer/Mitarbeiter eingesetzt. Hierbei wird das Ergebnis der vergangenen drei Jahre herangezogen – eine Bewertung der Zukunft findet nicht statt.
Mehrere Optionen
Weitere oft auftretende Fragen sind die folgenden: Welche Nachfolgeoptionen gibt es? Wie findet man einen Nachfolger oder Käufer? Welche Möglichkeiten gibt es, das Unternehmen zu verkaufen? Wie geht man das am besten an?
Sollte kein Familienmitglied zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit, das Unternehmen oder Unternehmensanteile an Mitarbeiter oder Mitgesellschafter zu veräußern. Ist dies nicht der Fall, bleibt der externe Verkauf. Hierbei ist eine gute Vorbereitung des Verkaufsvorhabens unabdingbar. Aufgrund unserer Erfahrung ist es sinnvoll, einen externen, erfahrenen Berater einzubeziehen. Damit sind eine zunächst anonyme Ansprache von möglichen Kandidaten und eine professionelle Betreuung sowie Abwicklung des Verkaufsprozesses gegeben. Klassischerweise ist hier der erste Schritt die Ansprache-Dokumentation. Dabei werden relevante Daten in einem anonymen Kurzprofil zusammengestellt und eine Vertraulichkeitserklärung wird versendet. Nach Rücksendung der unterzeichneten Vertraulichkeitsklärung erhalten Interessenten ein ausführliches Exposé, gegebenenfalls inklusive einer internen Wertermittlung. Die nächsten Schritte sind die Suchstrategie und Kandidatenauswahl. Dabei werden die anzusprechenden Unternehmen, wie etwa Strategen und Finanzinvestoren, festgelegt. Eine Ansprache erfolgt nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Schließlich kommt es zum Management des Verkaufsprozesses. Hier geht es um die Einrichtung eines Datenraums, die Sondierung von Angeboten, die Festlegung der weiteren Vorgehensweise beziehungsweise einer Vorauswahl. Zudem beschäftigt man sich mit der Vorbereitung und Umsetzung der Absichtserklärung (LOI), der Erarbeitung eines Kaufvertrags, der Begleitung bei der Due Diligence sowie der Verhandlungsunterstützung.
Guter Ansprechpartner
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