XXXLutz

Keine pauschalen Rabatte gegenüber Lieferanten, sagt Kartellamt

Ein Artikel von Birgit Fingerlos (für holzdesign.at bearbeitet) | 28.02.2020 - 07:40

Das Bundeskartellamt äußerte Bedenken: Vor allem jenen Klein- und Möbelherstellern, die von einer Lieferbeziehung zu XXXLutz abhängig seien, müsste eine angemessene Gegenleistung angeboten werden. Statt des Jubiläumsrabatts habe XXXLutz nun mit jedem Lieferanten den Rabatt, der für sechs Monate gelten soll, individuell verhandelt und Gegenleistungen für den Rabatt vereinbart, heißt es auf bundeskartellamt.de. Der ausverhandelte Rabatt fiel schließlich deutlich niedriger aus, als zunächst gefordert. Das Bundeskartellamt sehe von einer weiteren Prüfung des Sachverhalts ab, heißt es.