FBVA war gestern, heute ist BFW

Ein Artikel von Administrator | 05.06.2002 - 00:00
Mit 1. Juni ist die jüngste Novelle des Forstgesetzes mit umfangreichen Neuerungen im Bereich der forstlichen Forschung und Ausbildung in Kraft getreten. Die bisher getrennt tätigen Dienststellen Forstliche Bundesversuchsanstalt (FBVA) und die Forstlichen Ausbildungsstätten (FAST) Ort und Ossiach wurden zu einer neuen Einheit zusammengeführt, dem Bundesamt für Wald und Forschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft. Offizielle Kurzbezeichnung: Bundesamt und Forschungszentrum für Wald (BFW).Was ist neu? Im BMLFUW erfolgt zukünftig die wissenschaftliche Erarbeitung neuer Erkenntnisse in der Waldforschung und die Vermittlung dieses Wissens an die forstliche Praxis unter dem einheitlichen Dach des BFW. In Ort und Ossiach soll mit der notwendigen Autonomie die bewährte Arbeit in der Wissensvermittlung unter der erfolgreichen Marke „Forstliche Ausbildungsstätte” weitergeführt, aber intensiver als bisher mit der Waldforschung koordiniert werden.
Erstmals in der Geschichte des österreichischen Forstwesens wird mit der neuen Dienststelle ein Bundesamt für den Bereich Wald eingerichtet, das behördliche Tätigkeiten im Gesetzesvollzug ausübt. Bisher wurden diese von der zuständigen Zentralstelle des Ressorts, der Forstsektion, wahrgenommmen. Im Zuge der Reorganisation des BMLFUW wurden derartige Vollzugsaufgaben generell in nachgeordnete Bereiche ausgelagert. Ab sofort wird das BFW im Vollzug des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes (Phytosanitäre Kontrolle) Bescheide ausstellen und Maßnahmen anordnen. Diese Tätigkeit als Bundesamt wird jeweils am Stand des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschrittes ausgerichtet. Kompetenzerweiterung bei Boden. Zusammen mit dem Forstgesetz wurde im Nationalrat das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschlossen, mit dem unter anderem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gegründet wurde. In diese Ernährungsagentur (EA) wurden die meisten Einheiten des früheren Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft (BFL) in Hirschstetten einbezogen. 2 Abteilungen aus dem ehemaligen Institut für Bodenwirtschaft des BFL wurden mit Gründung der EA in das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald transferiert.
Insgesamt 10 Personen wurden im BFW als eine neue Abteilung in das Institut für Forstökologie eingegliedert. Die Bodenspezialisten bringen 2 fachliche Besonderheiten mit - große Erfahrung bei der Bodenmikrobiologie sowie mehrere GIS-Fachleute, die ein österreichweites landwirtschaftliches Boden-GIS auf ArcInfo-Basis aufgebaut haben. Dieses ist nunmehr im BFW verfügbar und eröffnet neue Möglichkeiten in der Zusammenführung von Wald- mit landwirtschaftlichen Bodendaten. Damit verbunden sind auch neue Perspektiven im GIS-Bereich, in dem die frühere FBVA einen großen Nachholbedarf hatte.Chancen und Risiken. Die Position der forstlichen Forschung sowie Aus- und Weiterbildung wurden durch die Forstgesetznovelle inhaltlich und organisatorisch gestärkt. Allerdings könnten eine Reihe noch ungelöster Probleme die nachhaltig erfolgreiche Realisierung der Chancen, die mit der Novelle eröffnet werden sollten, gefährden.
Der gravierendste Nachteil ist die fehlende unternehmerische Flexibilität und Rechtspersönlichkeit des BFW. Die ursprünglich vorgesehene Teilrechtsfähigkeit ist nicht zuletzt am Widerstand des Finanzministeriums gescheitert. Das Fehlen einer Rechtspersönlichkeit verhindert das gewünschte intensivere Engagement des BFW als leistungsfähiger Partner im nationalen und internationalen Forschungsumfeld. Mittelfristig kann dies zu einer starken Verminderung der wissenschaftlichen Tätigkeit führen, womit die Rolle des BFW als Dienstleister für die forstliche Praxis und als erfolgreicher Bestandteil der österreichischen Waldforschung in Frage gestellt wird. Personalverlust und Amtsapparat. Große Probleme bereitet der laufende Personalverlust infolge restriktiver Nachbesetzungen. Damit droht die Einstellung der Tätigkeit in weiteren Fachbereichen bzw. das Totlaufen von Aktivitäten, die nur mehr auf dem Papier vorhanden sind. Eine Kompensation dieser negativen Personalentwicklung durch Nutzung der Drittmittelforschung ist wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nur sehr eingeschränkt möglich. Die Vorschriften und Abläufe der österreichischen Bundesverwaltung erlauben es dem BFW als nachgeordnete Dienststelle ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht, jenen Anforderungen zu entsprechen, die heute an eine moderne Forschungseinrichtung gestellt werden.
Quelle: Dr. Harald Mauser, BMLFUW,