Das Kantonsgericht machte am 9. Juli klar, dass die Verfahrensherrschaft bezüglich des Abbaus nicht Pfeifer, sondern dem Konkursamt zustehe. Die am Tag der Domat/Ems-Versteigerung (22. September 2011) unterzeichnete Vereinbarung zwischen Klausner und Pfeifer bezüglich des Abbaus und des Verzichts auf die monatliche Entschädigung sei ohne Wirkung, da das Konkursamt in diesen Deal nicht eingebunden war. Das Konkursverfahren könne ohne Erfüllung der Beschlüsse nicht abgeschlossen werden. Festgelegt wurde damals die Demontage der Anlagen. Wörtlich heißt es dazu: Solange also die Pfeifer AG ihrer vollen Verantwortung als Eigentümerin der Baurechte nicht nachkommt und die [...] Aufgaben aus dem zwangsvollstreckungsrechtlichen Vertrag nicht wahrnimmt, hat sie es zu akzeptieren, dass das Konkursamt die Federführung bezüglich Abbau der Sägereianlagen inne hat und insbesondere den Termin für die Beendigung der Arbeiten festsetzt.
Das Kantonsgericht legte nun fest, dass der Abbau bis Ende 2012 durchgeführt werden müsse, wobei eine Fristerstreckung „aus gewichtigen Gründen“ von der Konkursverwaltung genehmigt werden könne. Klausner wird nun erneut aufgefordert, einen verbindlichen Abbauplan vorzulegen. Die monatliche Entschädigung (die Klausner an das Konkursamt überweisen müsste und von dort an Pfeifer weiter geleitet würde) scheint aber vom Tisch und war auch nicht Gegenstand der Beschwerde.
In der Pressemitteilung des Konkursamts Imboden wird das Verhalten von Pfeifer kritisiert. Dass der Tiroler Holzkonzern im Vorverfahren zunächst auf eine Stellungnahme verzichtet, nun aber trotzdem Beschwerde gegen den Abbauplan eingereicht hat, lege eine „Verzögerungstaktik“ nahe. Die seitens Pfeifer gestellten Ergänzungsbegehren zum Abbauplan erachtete das Kantonsgericht für unbegründet: „Bei einem Abbau von Industrieanlagen größeren Ausmaßes sei es völlig undenkbar, jedes Detail [...] schriftlich festzuhalten.“
Gegen den Entscheid des Kantonsgerichts können Klausner oder Pfeifer innerhalb von zehn Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht erheben.