Die EU-Entwaldungsverordnung wurde nach einer späten Einigung Ende 2025 auf 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen verschoben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt grundsätzlich der 30. Juni 2027 als Stichtag. Für bestimmte kleine Betriebe aus der bisherigen EUTR-Logik gilt aber ebenfalls 30. Dezember 2026.
Zusammenfassung des GD Holz:
- Die EU-Kommission wurde in der Änderungsverordnung vom vergangenen Jahr verpflichtet, bis Ende April weitere Vereinfachungen für die EUDR vorzuschlagen. Die Kommission hat aber erneut bekräftigt, dass sie dafür die EUDR nicht noch einmal ändern will. Anpassungen sollen stattdessen über FAQs und Leitfäden erreicht werden. Aus Sicht von GD Holz und ETTF widerspricht das dem in der EUDR festgelegten Auftrag für die Kommission.
- Konkrete Informationen zu Vereinfachungen und FAQs wurden für Ende April angekündigt.
- Die EU-Kommission plant eine Anpassung des Anwendungsbereichs der EUDR. Welche Produkte davon betroffen sind, ist noch unklar. Die betroffenen Verbände sollen hierbei beteiligt werden und ab Ende April vier Wochen Zeit bekommen, um sich zu den Vorschlägen zu äußern.
- Die EU-Kommission hat bisher rund 150 Positionspapiere und 750 Fragen zur EUDR erhalten. Sämtliche Vorschläge, die eine Änderung der EUDR vorsehen, werden ignoriert.
- Unternehmen, die direkt von einem Marktteilnehmer (=Importeur oder Waldbesitzer) kaufen, müssen Referenznummern erhalten und dokumentieren. Es wurde klargestellt, dass es sich dabei um eine Bringschuld handelt, also dass Marktteilnehmer die Referenznummern proaktiv an ihre Kunden mitteilen müssen. Ein Händler, der in der EU einkauft, muss nicht prüfen, ob er von einem Marktteilnehmer einkauft oder nicht.
- Der Re-Import von EU-Holz, das in einem Drittland verarbeitet wird, gilt nicht als Inverkehrbringen. Es gelten dieselben Vorgaben wie beim Einkauf innerhalb der EU. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass es sich um Holz aus der EU handelt.
- Die bereits vor einem Jahr angekündigten Ausnahmen für Mustersendungen sind für Ende April angekündigt.
- Die Bereitstellung einer Referenznummer nach Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll im Normalfall etwa zehn Minuten dauern. In Fällen, in denen die zuständige Behörde ein erhöhtes Risiko für einen Verstoß gegen die EUDR feststellt, kann sich dieser Zeitraum verlängern.
- Der GD Holz hat die Kommission darauf hingewiesen, dass durch die (schlampigen) Änderungen der EUDR Ende 2025 die Situation entstehen könnte, dass Unternehmen, die innerhalb der EU Ware einkaufen und dann ohne Weiterverarbeitung exportieren, dieselben Verpflichtungen bekommen wie Importeure (Sorgfaltspflichtsystem anwenden, Sorgfaltserklärung abgeben). Die Kommission hat das Problem laut GD Holz aber nicht verstanden und nur eine allgemeine Antwort gegeben. Der GD Holz hat sich nun direkt an die Kommission gewandt und hierfür eine Lösung gefordert.