Hammer-Gericht.jpg

© Pixabay

Österreich

Novum: Gesetzesblockade des Bundesrats bei Biomassekraftwerken?

Ein Artikel von Fabian Pöschel | 12.02.2019 - 09:11
IG_Holzkraft_Anlagenbestandsentwicklung.jpg

Die Entwicklung des Anlagenbestandes und deren Engpassleistung, mit möglicher Prognose bis 2020 © IG Holzkraft

Wie der Holzkurier bereits berichtete, geht es um jene 47 Biomassekraftwerke der 137 geförderten Anlagen, deren Förderungen eines garantierten Strompreises zwischen 2017 und 2019 auslaufen. Ab 2020 soll eine neue Ökostromförderung erarbeitet werden, die aller Voraussicht nach ebenfalls eine finanzielle Unterstützung der Biomasse-KWK beinhaltet.

Um diese vom Stillstand bedrohten Anlagen zu retten, initiierten die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf, der als Übergangsregelung dienen soll. Kern des Konzepts ist eine auf drei Jahre begrenzte Förderung in Höhe von 140 Mio. €, die über den Einspeisetarif ausgeschüttet wird. Mithilfe der NEOS und einer freien Abgeordneten kam im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande. Für ein Inkrafttreten ist jedoch ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat notwendig. Die SPÖ hat bereits angekündigt, gegen den Entwurf zu stimmen. Damit würde bei 21 roten Bundesräten die erforderliche Mehrheit der 61 Bundesräte nicht erreicht.

In Österreich wäre dies eine Premiere: Noch nie wurde ein Gesetz vom Bundesrat verhindert. Normalerweise kann der Nationalrat bei Ablehnung im Bundesrat diesen mit einem Beharrungsbeschluss überstimmen, dies ist jedoch nicht bei Verfassungsgesetzen oder Bestimmungen notwendig, welche die Kompetenz der Länder einschränken. Bei der Übergangsregelung handelt es sich um ein solches Verfassungsgesetz.

Kernpunkte der SPÖ-Kritik sind neben einigen inhaltlichen Ausführungen die Art und Weise, wie die Regierungsparteien das Gesetz durch den Nationalrat gebracht haben. Die SPÖ fordert deshalb mehr Einbindung und ist nun in der Lage, auf Kosten der Biomasse-KWK-Betreiber ihr Recht geltend zu machen.