Die ersten Praxiserfahrungen mit der Bauproduktenverordnung, über die Christian Niemöller referierte, zählten, wie die Neufassung mehrere Normen (DIN 18008, 68800, 1090 und 4109), nahezu zum Pflichtprogramm beim Besuch der Fenstertage Rosenheim am 10. und 11. Oktober. Die ersten Prozesse sind gelaufen, nicht ganz unerwartet seien es vor allem praktische Verfahrensfragen, an denen es sich bei der Umsetzung der seit Juli gültigen Bauprodukteverordnung spieße, erläuterte Niemöller. So werde beispielsweise die Frage diskutiert, in welcher Sprache Leistungserklärungen abgegeben werden müssen. Auf jeden Fall eine Sprache, die im jeweiligen Land leicht verstanden wird, so Niemöller, was durchaus seine Tücken bergen könne. Der Rechtsexperte gab den kostenlosen Ratschlag, wirklich jedes Papier aufzuheben, um im Fall der Fälle den umfangreichen Nachweispflichten zu genügen. Eine relevante Änderung habe sich mittlerweile ergeben: Händler, die sogenanntes „Labeling“ betreiben, also unter eigenem Markennamen das Produkt eines anderen Herstellers vertreiben, gelten künftig als Hersteller und sind auch haftbar.