OGH-Urteil contra BaySF

Ein Artikel von DI Gerd Ebner (für Timber-Online bearbeitet) | 22.04.2009 - 13:25
Gestern wurde vom österreichischen Obersten Gerichtshof das endgültige Urteil über die Klage des Fachverbandes der Holzindustrie gegen die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) den Parteien zugestellt. Es wird den BaySF untersagt, Sägewerke der Klausner-Gruppe zu Sonderkonditionen zu beliefern. Damit wurde das Urteil des Kartellgerichts im September 2008 bestätigt.
„Auf Basis des Klausner-Vertrags, der eine Laufzeit von zehn Jahren aufweist, hätte die Klausner-Gruppe Rundholz zu Sonderpreisen deutlich unter dem Marktpreis beziehen können”, heißt es seitens des Fachverbandes.

Gestützt wird die Entscheidung auf das allgemeine Diskriminierungsverbot des Nahversorgungsgesetzes.
"Dies ist ein großer Erfolg des Fachverbands der Holzindustrie als Interessenvertretung der österreichischen Sägeindustrie. Gerade in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld darf es keine Subventionierungen zugunsten einzelner Marktteilnehmer geben. Dadurch würden dauerhafte Schäden der Marktstruktur entstehen", erklärte der Vorsitzende der österreichischen Sägeindustrie Komm.-Rat DI Hans Michael Offner.

Das Landgericht Regensburg (Sitz der BaySF) hat die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Wien mit einer Vollstreckungsklausel für Deutschland versehen. Das bedeutet, dass die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Wien auch in Deutschland sofort vollstreckbar ist. Dieser Beschluss des Landgerichts Regensburg ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die BaySF Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg eingebracht haben. Jedenfalls haben die BaySF schriftlich bestätigt, dass diese die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht und des Landgerichts Regensburg einhalten werden, solange diese gültig sind, teilt der Fachverband mit.