Auf deutliche Abneigung in der Holz verarbeitenden Industrie und beim zuständigen Forstamt trifft die Entscheidung des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege, den Wald rund um die Wartburg bei Eisenach/DE auf 1330 ha unter Denkmalschutz zu stellen. Das Landesamt will so das Wirken des Revierförsters Gottlob König (1779 bis 1849) bewahren, liest man auf tlz.de.
„Damit werden neue bürokratische Hürden für die Forstwirtschaft geschaffen, die zu Nutzungseinschränkungen und zu einer verminderten Holznutzung führen", sagte Ralf Pollmeier, geschäftsführender Gesellschafter des Laubholzsägewerkes Pollmeier Massivholz, Creuzburg/DE.
„Damit werden neue bürokratische Hürden für die Forstwirtschaft geschaffen, die zu Nutzungseinschränkungen und zu einer verminderten Holznutzung führen", sagte Ralf Pollmeier, geschäftsführender Gesellschafter des Laubholzsägewerkes Pollmeier Massivholz, Creuzburg/DE.
Bisher unbekannte Rechtsgrundlage
Lars Schmidt, geschäftsführender Vorstand vom Bundesverband der Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD), kündigte eine juristische Prüfung der Entscheidung der Denkmalschützer an.Mit der Kategorie Denkmalschutz komme eine neue, bislang im Wald nicht bekannte Rechtsgrundlage außerhalb des Naturschutzrechts zum Tragen. „Deren Zulässigkeit, aber auch Auswirkung auf Bewirtschaftung und Holzaufkommen ist noch nicht abschätzbar", betont Schmidt.
Forstamt legt Widerspruch ein
Das zuständige Forstamt Marksuhl, das bei der Ausweisung nicht beteiligt wurde, hat bereits Widerspruch eingelegt. Befürchtet werde zudem ein bundesweiter Präzedenzfall, weil „jeder Wald in Deutschland Kulturgut ist und damit theoretisch unter Denkmalschutz gestellt werden könnte", macht Forstamtsleiter Ansgar Pape aufmerksam.Für den Forstamtsleiter gibt es zwar rund um die Wartburg zahlreiche landschaftliche Besonderheiten, aber diese hätten den Charakter von Natur- und nicht Kulturdenkmalen. Gottlob König habe schließlich keinen Garten oder Park schaffen wollen, erklärte Pape. Auch weisen die Fachleute darauf hin, dass es unmöglich sei, Veränderungen im Wald genehmigungspflichtig zu machen, wird berichtet.