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Vermarktungskompetenz will man in Hessen weiterhin bündeln © Hessen-Forst

Kartellamt hat nun auch Hessen-Forst im Visier

Ein Artikel von Robert Spannlang | 18.10.2017 - 08:23

Das Bundeskartellamt nehme derzeit Kommunen bezüglich der Vermarktung des Holzes aus ihren Wäldern besonders stark unter die Lupe, berichtet taunus-zeitung.de. Weil Hessen-Forst die Holzvermarktung derzeit auch für Kommunen und Private übernimmt, steht der Vorwurf der Rechtwidrigkeit im Raum.

Der Landesbetrieb Hessen-Forst habe nun beschlossen, sich aus dem Holzverkauf nichtstaatlichen Waldbesitzes zurückzuziehen, erklärte der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach. Allerdings gelte das nur für Flächen über 100 ha. Angestrebt wird die Gründung von selbständigen Holzvermarktungsorganisationen, die über ausreichend Vermarktungsmenge verfügten. Für die Anpassungen hat das Bundeskartellamt eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Man wolle aber erst das endgültige Urteil des Bundeskartellamtes bezüglich des Bundeslandes Land Baden Württemberg abwarten, heißt es aus Hessen.