Klausner Lumber One fällt vor Gericht in die Kategorie:
Assets „100 bis 500 Mio. US-$; Verbindlichkeiten 100 bis 500 Mio. US-$.“
Die Klausner Holding USA sieht sich laut den Gerichtsunterlagen von den COVID-19-Restriktionen betroffen: Klausner Lumber One LLC musste am 16. März abrupt und ohne Benachrichtigung der Mitarbeiter geschlossen werden. Leitende Angestellte wurden nach Europa „evakuiert“. „Der Schritt spiegelt die Besorgnis wider, dass europäische Fach- und Führungskräfte durch pandemische Reisebeschränkungen andernfalls in Amerika festsitzen würden“, heißt es auf law360.com.
Michael Freeman, Klausners Chief Restructuring Officer und Geschäftsführer von Asgaard Capital LLC, sagte in einem Gerichtsdokument, die verbleibenden Manager hätten sich um „Chapter 11“ bemüht, „um das neue, hochmoderne Werk zu schützen und […] die Vermögenswerte des Unternehmens zu verkaufen“. Freeman hoffe zu verhindern, „dass eine sehr große Investition völlig vergeudet oder von einzelnen Gläubigern zerstückelt wird“.
Ein Schwesterwerk in Enfield, North Carolina/US, sei Wochen zuvor stillgelegt worden, sagte Freeman. Beide Werke seien in der Lage, 825.000 m3/J (nominal auf 2-by-4-Basis; 350 MMbft/J) Schnittholz aus Southern Yellow Pine zu produzieren. Beide Standorte seien laut law360.com im Besitz der österreichischen KNB GmbH, die sich zu 100% im Eigentum der nicht schuldnerischen Alpha Privatstiftung befindet. Im April meldeten in Österreich zwei Klausner-Unternehmen Insolvenz an: Die Klausner Nordamerika Beteiligungs GmbH, und die Klausner Trading International GmbH.
Noch sei unklar, ob das Werk Enfield Teil des Delaware-Verfahrens ist. Freeman sagte zu, Einzelheiten würden dem Gericht nächste Woche vorgelegt werden.
Laut einer Erklärung in einer am 21. März beim US-Bezirksgericht für den Mittleren Bezirk von Pennsylvania eingereichten Beschwerde im Rahmen des „Worker Adjustment and Retraining Notification Act“ wurden am 23. April Versäumnisurteile gegen beide Sägewerke wegen unangekündigter Verstöße gegen das Arbeitsentgelt der Beschäftigten verhängt (holzkurier.com berichtete).
„Vor dem 16. März evakuierte Klausner sein ausländisches Managementteam nach Österreich, in dem Wissen, dass die Betriebe geschlossen werden würden", hieß es in der WARN Act-Beschwerde. Zwar stand in dem Dokument, dass den Arbeitnehmern mitgeteilt wurde, dass sie bis zur vollständigen Schließungswoche bezahlt würden, doch wurden sie stattdessen entlassen, ohne den für die beiden vorangegangenen Wochen fälligen Lohn zu erhalten.
Die Arbeiter „wurden von Klausner ohne Grund als Teil oder als vernünftigerweise vorhersehbare Folge von Betriebsschließungen oder Massenentlassungen entlassen“, hieß es in der von law360.com zitierten Beschwerde.
Freeman sagte, dass die Probleme in den USA schnell nach dem Weggang des österreichischen Managementteams auftraten. „Da sie keine Betriebsfähigkeit, keine Finanzierung und keine Liquidität hatten, wurde der Betrieb von KL1 sofort eingestellt, und es gab keine kontrollierte Liquidation, Konkursanmeldung oder ähnliches“, sagte Freeman.
*: Chapter 11 ist Teil des US Bankruptcy Code, er regelt eine vom Gericht überwachte Reorganisierung der Firmenfinanzen (https://de.wikipedia.org/wiki/Chapter_11).