Gegen die fünf Möbelhersteller Aeris GmbH, Hülsta-Werke Hüls GmbH & Co. KG, Kettler GmbH, Rolf Benz AG & Co. KG und Zebra Nord GmbH sowie vier verantwortliche Manager wurden vom Bundeskartellamt Bußgelder in der Höhe von insgesamt 4,43 Mio. € verhängt. Damit ist das Kartellverfahren wegen verbotener Preisbindung von Händlern abgeschlossen, informiert das Bundeskartellamt, Bonn. „Hersteller dürfen Händlern keine Preisvorgaben machen, sondern nur unverbindliche Preisempfehlungen geben“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
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