Die 2013 angestoßene Reform des Insolvenzanfechtungsrechts wurde im März vom deutschen Bundesrat verabschiedet. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt die Novelle, da sie Betrieben im Holz-Fertigbau, Bestattungsbedarf sowie aus der Möbel- und Parkettherstellung schützt. Bisher bestand ein jahrelanges Risiko, erhaltene Zahlungen im Nachhinein an einen Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen, informiert der HDH. begründet wurde diese Vorgehensweise etwa bei Ratenzahlung damit, dass der Zahlungsempfänger von einer nahenden Insolvenz wusste. Dieser Vorwurf genügt künftig nicht, um Vorsatz zu unterstellen. Die Anfechtungsfrist reduziere sich außerdem von zehn auf vier Jahre, heißt es.
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