Baden-Württemberg

Rundholzkartell-Klage abgewiesen

Ein Artikel von Martina Nöstler (für holzkurier.com bearbeitet) | 20.01.2022 - 15:42

Das Landgericht Stuttgart hat heute die Schadenersatzklage der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie gegen das Land Baden-Württemberg wegen überhöhter Rundholzpreise abgewiesen. Hinter der Ausgleichsgesellschaft steht eine Gruppe von 36 Sägewerken, die rund 450 Mio. € Schadenersatz (inklusive der Zinsen) gefordert hatten. Das Land Baden-Württemberg habe über Jahrzehnte ein Vertriebskartell für Rundholz betrieben, die Sägewerke mussten überhöhte Preise bezahlen, lautete der Vorwurf.

Die Kammer hat die Klage mit Urteil vom 20. Januar abgewiesen. Das „Sammelklage-Inkasso“ im Bereich des Kartellrechts sei wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unzulässig, heißt es. Die vorliegende Abtretung der Ansprüche von den Sägewerken auf die Klägerin sei deshalb unwirksam. Mithin sei die Klägerin schon gar nicht Inhaberin etwaiger kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche der Sägewerke gegenüber dem beklagten Land geworden und deshalb nicht dazu berechtigt, die vorliegende Klage zu führen (s. Beitrag 416 Mio. €-Klage).

Das „Sammelklage-Inkasso“ verstoße bei kartellrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegen §§ 3, 2 Abs. 1 RDG in Verbindung mit § 10 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 11 Abs. 1 RDG.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann dagegen innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht Stuttgart Berufung einlegen.

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